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Transformationsplan nach EEW Modul 5: Was er enthalten muss und woher die Zahlen kommen

Veröffentlicht: Autor: ecorize Team Lesezeit: 7 Min.

Viele Industriebetriebe haben ein Klimaziel. Deutlich weniger haben einen Plan, der zeigt, mit welchen Anlagen, in welcher Reihenfolge und zu welchen Kosten sie dort hinkommen. Genau diese Lücke soll der Transformationsplan schließen, den der Bund über Modul 5 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) fördert.

In vielen Unternehmen kursiert dafür noch der ältere Begriff „Transformationskonzept“. Heute heißt das Instrument offiziell Transformationsplan. Wir fassen zusammen, was dazugehört, wer ihn braucht und wo in der Praxis die eigentliche Arbeit liegt.

Was ein Transformationsplan ist

Ein Transformationsplan beschreibt die längerfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens, für einen oder mehrere Standorte in Deutschland. Er ist kein Nachhaltigkeitsbericht und keine Absichtserklärung, sondern ein technischer Fahrplan: Wo entstehen heute die Emissionen, welches Ziel gilt, welche Maßnahmen führen dorthin, und wie wird die Umsetzung im Unternehmen abgesichert?

Maßgeblich ist das Informationsblatt zu Modul 5, das der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik im Auftrag des BMWE herausgibt. Die aktuelle Fassung (Version 3.2) gilt seit dem 17. April 2026. Eine Weiterentwicklung der EEW hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026 angekündigt. Eine neue Richtlinie lag nach unserem Kenntnisstand Ende Oktober 2026 noch nicht vor. Für Ihren Antrag gilt immer die Fassung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuell ist.

Die vier Pflichtbestandteile

1. Ist-Analyse mit THG-Bilanz

Für jeden betrachteten Standort ist eine eigene Treibhausgasbilanz zu erstellen, nach GHG Protocol oder ISO 14064-1. Scope 1 und Scope 2 sind Pflicht, Scope 3 ist freiwillig. Das Bilanzjahr soll in der Regel das Jahr der Antragstellung oder eines der beiden Vorjahre sein.

Die Anforderung, die in der Praxis am meisten Arbeit macht: Mindestens 80 % der Scope-1- und Scope-2-Emissionen müssen auf die einzelnen Endverbraucher heruntergebrochen werden, getrennt nach energie- und prozessbedingten Emissionen. Eine Bilanz allein auf Basis der Jahresrechnungen reicht dafür in der Regel nicht.

Außerdem muss ein Standort immer vollständig betrachtet werden. Einzelne Hallen oder Teilbereiche herauszugreifen, ist nicht zulässig.

2. Zielfestlegung

Das Unternehmen bekennt sich dazu, spätestens ab 2045 treibhausgasneutral zu sein. Zusätzlich braucht es ein konkretes Zwischenziel mit höchstens zehn Jahren Horizont: mindestens 40 % weniger Scope-1- und Scope-2-Emissionen gegenüber dem Bilanzjahr. Wurden im Bilanzjahr bereits erneuerbare Energien genutzt oder sind deutliche Produktionsänderungen absehbar, darf die Ausgangsbasis korrigiert werden.

3. Maßnahmenplan

Die Maßnahmen müssen nach Reduktionspotenzial, Machbarkeit und Realisierungshorizont bewertet werden und das 10-Jahres-Ziel plausibel erreichen. Detailplanung gehört nicht dazu, konzeptionelle Ausarbeitung schon. Mindestens eine Maßnahme muss einen direkten Bezug zu einem Produktions- oder Dienstleistungsprozess haben. Ein Plan, der nur Gebäudetechnik betrachtet, ist nicht förderfähig.

Nicht auf das 40-%-Ziel anrechenbar sind Kompensationszertifikate, weniger Output, geringere Qualität und das Auslagern von Prozessen. Fossile Lock-in-Effekte sind auszuschließen.

4. Verankerung

Der Plan muss beschreiben, wie die Ziele strukturell im Unternehmen verankert werden und wie die Umsetzung sichergestellt wird.

Optional können Szenarien und Handlungsalternativen, Abwärmepotenziale, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung ergänzt werden.

Förderung und Verfahren im Überblick

  • Förderquote: 40 % für große, 50 % für mittlere, 60 % für kleine Unternehmen.
  • Höchstbetrag: 60.000 Euro je Transformationsplan. Wer aktiv in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) mitarbeitet, erhält 10 Prozentpunkte mehr und bis zu 90.000 Euro.
  • Gefördert werden nur externe Dienstleistungen: Beratung, Datenerhebung und Messungen für die THG-Bilanz, deren optionale Verifizierung.
  • Nicht förderfähig sind unter anderem Eigenleistungen, der Kauf von Messtechnik oder Software, Energieaudits nach EDL-G, CSRD-Berichte und Leistungen rund um die (Re-)Zertifizierung eines Managementsystems.
  • Antrag: laufend über das Portal easy-Online beim Projektträger VDI/VDE-IT. Die Prüfung dauert laut Informationsblatt rund acht Wochen.
  • Vorhabenbeginn: erst nach dem Zuwendungsbescheid. Schon das Unterschreiben eines Angebots vor der Bewilligung ist förderschädlich, auch mit Rücktrittsklausel.
  • Erstellungszeitraum: zwölf Monate ab Bescheid. Eine Verlängerung um bis zu zwölf Monate ist in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag möglich, etwa wenn zuerst Messtechnik installiert werden muss.

Ein oft übersehener Vorteil: Maßnahmen, die in einem Transformationsplan ausgearbeitet wurden, können bei der späteren Investitionsförderung über Modul 4 oder den Förderwettbewerb der EEW unter Umständen eine verlängerte Umsetzungszeit von bis zu fünf Jahren erhalten.

Wer einen Transformationsplan braucht

Pflicht ist er nicht. Sinnvoll ist er vor allem für Betriebe, die vor großen, zusammenhängenden Investitionsentscheidungen stehen:

  • Elektrifizierung von Prozesswärme: Wer Gasbrenner durch Wärmepumpen, Elektrokessel oder Hochtemperaturverfahren ersetzen will, verschiebt Emissionen von Scope 1 nach Scope 2 und verändert seinen Strombedarf grundlegend.
  • Mehrjährige Investitionsprogramme: Wenn Energiezentrale, Druckluft, Kälte und Abwärmenutzung in den nächsten Jahren ohnehin erneuert werden, lohnt es sich, die Reihenfolge einmal sauber durchzudenken.
  • Druck von außen: Banken, Investoren und Großkunden fragen zunehmend nach belastbaren Dekarbonisierungspfaden.
  • Industriestrompreis: Wer ihn beantragt, verpflichtet sich zu Investitionen in Effizienz, Flexibilität oder erneuerbare Energien. Ein Transformationsplan kann helfen, diese Investitionen in eine Gesamtstrategie einzubetten. Ob dieselbe Maßnahme dann noch anderweitig gefördert werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen. Für Modul 5 selbst gilt ein Kumulierungsverbot: Dieselben Beratungsleistungen dürfen nicht zusätzlich über ein anderes Programm gefördert werden.

Wo Transformationspläne in der Praxis scheitern

Selten an der Strategie. Meist an der Datenbasis. Drei typische Stellen:

Die 80-%-Aufschlüsselung. Um Emissionen den Endverbrauchern zuzuordnen, müssen Sie wissen, wohin Strom, Gas und Wärme im Werk fließen. Viele Standorte haben einen Hauptzähler, eine Handvoll Unterzähler und für den Rest Schätzwerte aus Typenschildern. Wenn die Summe der Unterzähler nicht zum Hauptzähler passt, merkt das spätestens der Projektträger bei der Prüfung des Plans.

Die Elektrifizierung ohne Lastgang. Eine Wärmepumpe oder ein Elektrokessel ersetzt nicht nur Gas durch Strom. Er erhöht die Leistung am Netzanschluss, verändert die Spitzenlast und damit Netzentgelte, und er bietet unter Umständen neue Flexibilität, etwa über einen Wärmespeicher. Wer das nur mit Jahresmengen rechnet, unterschätzt die Kosten oder übersieht die Chancen. Die Frage, ob der Netzanschluss reicht, gehört in jeden Plan mit Elektrifizierung.

Die Bewertung der Maßnahmen. Das Informationsblatt verlangt, Maßnahmen nach Potenzial, Machbarkeit und Horizont zu bewerten. Für das Management zählt zusätzlich, was sie kosten und wann sie sich amortisieren. Dafür braucht es eine Ausgangsbasis, die Produktionsmenge, Wetter und Betriebszustände berücksichtigt. Sonst lässt sich später nicht nachweisen, ob eine Maßnahme gewirkt hat.

Wie ein digitaler Zwilling hilft

Ein Transformationsplan ist eine Momentaufnahme. Die Umsetzung zieht sich über zehn Jahre. Deshalb lohnt es sich, die Datenbasis nicht für den Bericht zusammenzutragen und danach liegen zu lassen, sondern sie als dauerhaftes Modell des Werks aufzubauen: Standorte, Anlagen, Zähler und Energieflüsse, mit Bilanzen, die aufgehen müssen.

In einem solchen Modell zeigt sich schnell, wo die 80 % noch nicht erreicht sind und welcher zusätzliche Zähler die größte Lücke schließt. Szenarien wie „Elektrifizierung der Trocknung mit und ohne Wärmespeicher“ lassen sich auf echten Lastgängen durchrechnen. Und nach der Umsetzung lässt sich messen, ob die Maßnahme tatsächlich gewirkt hat.

Bei ecorize arbeitet eine KI in genau so einem digitalen Zwilling. Sie analysiert Lastgänge, beziffert Potenziale in Euro und fragt Ihre Fachleute gezielt nach, wo ihr Kontext fehlt. Jede Zahl lässt sich nachrechnen. Für den Transformationsplan heißt das: Die Ist-Analyse wird belastbarer, und Ihre Berater arbeiten mit einer Grundlage, die nach dem Bericht weiterlebt. Ein Hinweis zur Förderung: Der Kauf von Software und Messtechnik ist in Modul 5 nicht förderfähig. Gefördert werden die externen Beratungs- und Messleistungen für den Plan. Ob eine Softwarelizenz oder ein Abonnement im Einzelfall anders zu bewerten ist, klären Sie am besten vorab mit dem Projektträger.

Was Sie jetzt tun können

  1. Bilanzgrenze festlegen: Welche Standorte gehören in den Plan, welche Rechtseinheit stellt den Antrag?
  2. Datenlage ehrlich prüfen: Lassen sich heute 80 % der Emissionen einzelnen Verbrauchern zuordnen? Wenn nicht, wo fehlt es?
  3. IEEKN-Mitgliedschaft prüfen: Der Bonus von 10 Prozentpunkten und der höhere Deckel sind nur während der Netzwerklaufzeit erreichbar.
  4. Erst Antrag, dann Auftrag: Angebote einholen, aber nichts unterschreiben, bevor der Zuwendungsbescheid da ist.

Wenn Sie sehen möchten, wie ein digitaler Zwilling Ihres Werks als Grundlage für den Plan aussieht: Demo vereinbaren.

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