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Pflicht oder Wahl?

EDL-G.
Bin ich pflichtig — und was tun?

Das Energiedienstleistungsgesetz verlangt von Nicht-KMU in Deutschland alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 — oder die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS. Diese Seite erklärt in vier Schritten, was für Sie gilt.

In 5 Fragen wissen Sie's
Ihr Cockpit · Standort München
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Einsparpotenzial
142.000 €
pro Jahr · Top-3-Maßnahmen
EnPI-Anomalie
Druckluft
+12 % über Erwartung · seit 3 Tagen
Audit-Bereitschaft
94 %
3 offene Punkte
CO₂ Scope 1+2
4.270 t
−18 % vs. Vorjahr · auf Kurs
2024
2025
Nächste Schritte
Potenzial-Scan Audit-Modus CSRD

Hintergrund

Das EDL-G in zwei Absätzen.

Das Energiedienstleistungs- und -effizienzgesetz — kurz EDL-G — ist seit 2015 in Kraft und setzt die EU-Energieeffizienz-Richtlinie in deutsches Recht um. Es soll Unternehmen dazu bringen, ihren Energieverbrauch strukturiert zu prüfen — und auf dieser Basis Einsparpotenziale zu identifizieren und umzusetzen.

Konkret verlangt das Gesetz von Nicht-KMU alle vier Jahre eines von drei Dingen: ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1, ein zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001, oder ein EMAS-validiertes Umweltmanagementsystem. Die zuständige Behörde ist das BAFA. Strafen bei Verstößen: bis zu 50.000 € pro Fall.

Klärung in drei Fragen

Sind Sie pflichtig?

Antworten Sie ehrlich — oder lassen Sie es uns gemeinsam klären. Die Schwellenwerte sind tückisch, weil sie kombiniert geprüft werden.

1

Sind Sie ein KMU nach EU-Definition?

Ein KMU hat weniger als 250 Mitarbeitende UND entweder höchstens 50 Mio. € Jahres­umsatz ODER höchstens 43 Mio. € Bilanzsumme. Achtung: Verflechtungen mit anderen Unternehmen (Konzernzugehörigkeit) zählen mit hinein.

Ja → Keine Audit-Pflicht. Aber: Förderlich ist ein freiwilliges Audit trotzdem — siehe Frage 3.
Nein → Sie sind pflichtig. Weiter zu Frage 2.
2

Haben Sie bereits ein ISO-50001-EnMS oder EMAS?

Ja → Pflicht erfüllt. Sie müssen kein zusätzliches Audit machen. Beachten Sie die Re-Zertifizierungs-Zyklen.
Nein → Sie müssen alle vier Jahre ein Audit nach DIN EN 16247-1 durchführen.
3

Nehmen Sie Steuererleichterungen in Anspruch?

Beispiele: Spitzenausgleich (§55 EnergieStG), BesAR (§64 EEG), Strompreiskompensation, BECV-Erstattungen.

Ja → Auch wenn Sie KMU sind: Für mehrere dieser Programme ist ein ISO-50001-EnMS oder EMAS Pflicht, nicht nur ein Audit. Prüfen Sie das pro Programm separat.

Die strategische Entscheidung

Audit nach 16247 — oder EnMS nach 50001?

Das Pflichtprogramm

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Ein zertifizierter Energieauditor schaut alle vier Jahre auf Ihren Standort, identifiziert Einsparpotenziale, berichtet ans BAFA.

+ Vorteile
  • Geringerer initialer Aufwand
  • Klare zeitliche Begrenzung
  • Auditor übernimmt einen Großteil der Arbeit
– Nachteile
  • Punktaufnahme alle 4 Jahre, dazwischen keine Verbesserung
  • Maßnahmen-Umsetzung komplett bei Ihnen
  • Steuererleichterungen nur teilweise möglich
Das Investment

Energiemanagement nach ISO 50001

Ein dauerhaftes System, das Energieverbräuche, Maßnahmen und Erfolge laufend dokumentiert. Jährliche Überwachungsaudits, Re-Zertifizierung alle drei Jahre.

+ Vorteile
  • Kontinuierliche Verbesserung statt Stichprobe
  • Volle Steuererleichterungen (Spitzenausgleich, BesAR)
  • Belegbare Einsparungen für Geschäftsbericht / CSRD
  • Energiekosten-Optimierung im Tagesgeschäft
– Nachteile
  • Höherer initialer Aufwand
  • Personal mit klarer Verantwortung nötig
Unsere Erfahrung

In knapp 80 % der Fälle, in denen ein Industriestandort die EDL-G-Pflicht hat, lohnt sich ISO 50001 über die Vier-Jahres-Periode finanziell mehr als das wiederholte Audit. Aber: Es kommt auf Größe, Energieintensität und personelle Aufstellung an.

Häufige Fragen

Was Sie zum EDL-G wissen wollen.

Wann ist die nächste EDL-G-Frist?
Das EDL-G hat einen Vier-Jahres-Rhythmus. Die nächste Frist hängt davon ab, wann Sie das letzte Audit oder die letzte EnMS-Validierung hatten. Frühere Stichtage waren 5. Dezember 2019 und 5. Dezember 2023.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das BAFA kann Bußgelder von bis zu 50.000 € pro Fall verhängen. In der Praxis wird zunächst eine Nachfrist gesetzt — sofortige Bußgelder sind unüblich, aber möglich.
Reicht ein Audit nach 16247-2 oder -3 statt -1?
Nein. Das EDL-G verlangt ausdrücklich ein Audit nach 16247-1. Die Teile -2 (Gebäude) und -3 (Prozesse) sind ergänzend, aber nicht ausreichend allein.
Kann ein Konzern ein einziges Audit für mehrere Standorte machen?
Nur unter bestimmten Bedingungen. Die DIN 16247-1 verlangt eine repräsentative Stichprobe, aber das BAFA prüft die Auswahl genau. Bei großen Konzernen lohnt sich tendenziell ISO 50001.
Welche Förderung gibt es für die EDL-G-Umsetzung?
BAFA-Förderung „Energieberatung für Nichtwohngebäude": bis zu 50 % der Beratungskosten, max. 6.000 € pro Standort. Für die Einführung eines EnMS gibt es im EEW-Modul je nach Programm bis zu 30 % Investitionszuschuss.
Wir sind kein KMU, haben aber sehr wenig Energieverbrauch. Müssen wir auditen?
Es gibt eine Bagatellregelung: Unternehmen mit jährlichem Energieverbrauch unter 500 MWh sind von der Audit-Pflicht befreit, müssen aber eine Erklärung abgeben.
Können wir das Audit selbst durchführen?
Nein. Das Audit muss von einem zertifizierten externen Auditor durchgeführt werden, der nicht direkt am Unternehmen beteiligt ist.
Wie verzahnt sich das EDL-G mit EnEfG und CSRD?
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ergänzt das EDL-G um zusätzliche Pflichten für sehr energieintensive Unternehmen (>2,5 GWh): Einführung eines EnMS oder Umweltmanagementsystems verpflichtend. Die CSRD verlangt darüber hinaus Nachhaltigkeitsberichte.

Lieber direkt sprechen?

EDL-G muss nicht kompliziert sein.

30 Minuten am Telefon, wir hören zu, klären Ihre Pflicht-Situation — und sagen Ihnen ehrlich, was sich für Sie lohnt. Auch wenn die Antwort lautet: „Erstmal nichts.“

Arne-Tobias Müller
Arne-Tobias Müller
Sales & Customer Success